Die jährliche Empfangsgebühr für den Radio- und Fernsehempfang wird von der SERAFE AG zusätzlich in Rechnung
gestellt.
Die von der SERAFE AG fakturierten Radio- und Fernsehgebühren dienen der Finanzierung der Inhalte von Radio und Fernsehen in der Schweiz. Sie kommen der SRG und den lokalen
Programveranstaltern zugute. Die SERAFE AG erhebt die Gebühren im Auftrag des Bundes. Gebührenpflichtig sind alle Haushalte und Betriebe, welche über Geräte zum Empfang von
Radio- bzw. Fernsehprogrammen verfügen (inkl. Autoradio, Smartphone, Tablet und weiteren Geräten mit einem Internetzugang. Weitere Informationen finden sie unter
SERAFE AG.
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Kunden und Telekommunikationsanbietern (Fernmelde- und Mehrwertdiensten etc.)
vermittelt die Schlichtungsstelle
ombudscom.