Als Mieter oder Pächter
Der Mieter oder Pächter muss den Kabelanschluss beim Vermieter entsprechend den Vertragsbedingungen kündigen, sofern die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten in
Rechnung gestellt werden. Der Vermieter wird die
Plombierung des Wohnungsanschlusses bei der FGB beantragen.
Plombierung
Als Besitzer von Wohneigentum
Der Liegenschaftseigentümer kann entweder die Plombierung einer Einheit oder der ganzen Liegenschaft schriftlich mit dem Formular
Plombierung beantragen. Für eine plombierte Einheit wird keine jährliche Unterhalts- und Urheberrechtsgebühr erhoben. Die Kündigungsfrist beträgt einen
Monat. Wird Wohneigentum plombiert, so bleibt der Eigentümer Genossenschafter, der Anschluss kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden.
Plombierung