Als Bauherr oder Käufer einer neu erstellten Liegenschaft
oder einem neu erstellten Kabelanschluss
Alle Bauherren/Liegenschaftseigentümer innerhalb des Bauperimeters von Bubendorf haben das Recht sich an das Kabelnetz der FGB anzuschliessen und beantragen dies mit
dem
Anschlussgesuch. Die Fernsehgenossenschaft stellt dann einen Anschlussvertrag aus und sobald der Anschlussvertrag beidseitig
unterschrieben ist, wird die Liegenschaft durch die WD-Regionet AG angeschlossen.
Anschlussgesuch
Durch Erwerb einer bestehenden Liegenschaft
oder eines Stockwerkeigentums mit Kabelanschluss
Durch den Erwerb einer Liegenschaft (auch Stockwerkeigentum), welche am Kabelnetz der FGB angeschlossen ist, wird der Käufer automatisch Genossenschafter. Über diese
Handänderung sollte der Erwerber die FGB informieren, damit die Anschlussgebühren mit dem richtigen Liegenschaftseigentümer abgerechnet werden.
Handänderung