Senderliste TV

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 (R.Geissmann)
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 (FGB - Jan. 23)

Beratung und

Unterstützung
bei der Planung und Installation/Austausch von Modems, Einrichten vom Fernsehen erhalten Sie telefonisch oder vor Ort durch die FGB. Fordern Sie den Support unter 061 599 25 09 (bitte Sprachbox verwenden) oder per Mail info@fgbubendorf.ch an.
 

Störungen

bitte dem Störungs-dienst von WD-Regionet unter Telefon 
061 599 44 16 melden.
 

Verzicht auf den Kabelanschluss


Als Mieter oder Pächter

Der Mieter oder Pächter muss den Kabelanschluss beim Vermieter entsprechend den Vertragsbedingungen kündigen, sofern die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Der Vermieter wird die Plombierung des Wohnungsanschlusses bei der FGB beantragen.

pdf Plombierung


Als Besitzer von Wohneigentum

Der Liegenschaftseigentümer kann entweder die Plombierung einer Einheit oder der ganzen Liegenschaft schriftlich mit dem Formular Plombierung beantragen. Für eine plombierte Einheit wird keine jährliche Unterhalts- und Urheberrechtsgebühr erhoben. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wird Wohneigentum plombiert, so bleibt der Eigentümer Genossenschafter, der Anschluss kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden.
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